Hygienevorschriften des SC Neuenheim 02 für das Mannschaftstraining ab dem 18. Mai 2020
Folgende Regelungen gelten für die Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings:
Der Einstieg in den Trainingsbetrieb kann ab dem 18. Mai 2020 unter konsequenter Einhaltung der aktuell geltenden Landesverordnung und der Hygienevorschriften (Händewaschen, Abstandregelung) und unter Vermeidung von sozialen und körperlichen Kontakten während des Trainings erfolgen.
Das bedeutet konkret:
1. Die Trainer desinfizieren vor und nach dem Training sorgfältig die Trainingsbälle. Es darf nur mit desinfizierten Bällen trainiert werden.
2. Die Spieler desinfizieren sich die Hände sorgfältig zu Beginn des Trainings durch Händewaschen mit Seife.
3. Die Durchführung des Trainings erfolgt in Kleingruppen von maximal fünf Personen (maximal vier Spieler plus Übungsleiter) pro 1000 qm Trainingsfläche. Für jede Einheit und Gruppe ist eine Anwesenheitsliste mit Namen, Telefonnummern und eMail-Adressen zu führen. Diese Liste ist aufzubewahren und bei Bedarf auszuhändigen.
4. Zuschauer sind nicht zugelassen.
5. Das gemeinsames Duschen oder der Kontakt vor und nach dem Training sind untersagt. Die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen auf dem Vereinsgelände oder dem Trainingsgelände (Umkleiden, Klubgaststätte, usw.) ist untersagt.
6. Die Toiletten im Klubhaus können genutzt werden und sind vor und nach der Benutzung zu desinfizieren.
7. Trinkflaschen sind persönlich mitzuführen und namentlich zu kennzeichnen.
8. Die Anfahrt zum Training erfolgt individuell und ohne Fahrgemeinschaften. Bei Ankunft am Trainingsplatz wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
9. Mitglieder von Risikogruppen und mit Vorerkrankungen dürfen am Mannschaftstraining nicht teilnehmen. Individualtraining ist aber ausdrücklich erwünscht.
10. Folgende Teilnehmer sind vom Mannschaftstraining verbindlich ausgeschlossen:
a. Personen mit Kontakt zu bestätigtem SARS-CoV-2-Infizierten in den vergangenen zwei Wochen.
b. Personen mit aktuellen Erkrankungen und insbesondere folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Atemnot, Halsschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl.
11. Auf Händeschütteln, Umarmung, Mannschaftsgruß etc. ist zu verzichten.
Die Überwachung der Einhaltung der vorstehenden Maßnahmen unterliegt den Trainern und Übungsleitern. Es gelten darüber hinaus die jeweils aktuellen Verordnungen der Stadt Heidelberg und der zuständigen Behörden.
Für die Richtigkeit:
Heidelberg, den 17. Mai 2020
Sportclub Neuenheim 02 e.V.
Claus-Peter Bach
Vorsitzender
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