Das Sportgericht des Deutschen Rugby-Verbandes (DRV) hat den Sportclub Neuenheim 02 mit Urteil vom 19. September 2013 wegen des Spielabbruchs am 1. September 2013 im Spiel gegen den deutschen Meister Heidelberger Ruderklub (5:37) verurteilt und mit einem Punktabzug und einer Geldstrafe belegt. Der SCN hat auf Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hier das Urteil des DRV-Sportgerichts im Wortlaut:   „Das Sportgericht (in der Besetzung Jürgen Brundert, Jens Michau und Mahmud Marachi als Vorsitzender) hat in dem Verfahren gegen den SC Neuenheim, eingeleitet am 3. September 2013, mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:

Das Spiel wird mit 50:0 Spielpunkten zugunsten des Heidelberger RK gewertet. Dem SC Neuenheim werden zwei Wertpunkte abgezogen. Dem SC Neuenheim wird eine Geldstrafe von 400,00 Euro auferlegt, die an den DRV zu entrichten ist.

Begründung: Es ist unstrittig, dass der SC Neuenheim das Spiel abgebrochen hat. Die Wertung ergibt sich danach zwingend aus § 7.2 der DRV-Spielordnung. Darüber hinaus hält das Sportgericht den Vorgang für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die sportliche Disziplin und eine Schädigung des Ansehens des Rugbysports, der eine deutliche Sanktion verlangt. Das Strafmaß wurde dabei in Anlehnung an abgesagte Spiele bemessen. Von noch weiter gehenden Maßnahmen wurde abgesehen, da die Mannschaft vor Ort die Verletzung ihres Mitspielers erleben musste, was das Verhalten zumindest nachvollziehbar macht. Auch lässt die klare, unmissverständliche und öffentliche Erklärung des Vereins eine Wiederholung der Situation nicht erwarten.“